Rechtsprechung
LG Dresden, 05.09.2011 - 5 Qs 59/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Durchsuchung, Anordnung bei einem Dritten, Anordnungsvoraussetzungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Anordnung einer Durchsuchung bei einem sog. Dritten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 97; StPO § 103 Abs. 1 S. 1
Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Anordnung einer Durchsuchung bei einem sog. Dritten
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Wird in Sachsen (zu) schnell durchsucht?
Verfahrensgang
- AG Dresden, 06.04.2011 - 270 Gs 1259/11
- LG Dresden, 05.09.2011 - 5 Qs 59/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit Durchsuchungen von …
Auszug aus LG Dresden, 05.09.2011 - 5 Qs 59/11
Es ist daher anerkannt, dass bei dieser Sachlage die Beschwerde zulässig bleibt (BVerfG NJW 1998, 2131 , Meyer-Goßner, StPO -Kommentar, vor § 296 , Rz. 18a). - BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 299/06
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung bei Dritten; Durchsuchungsbeschluss …
Auszug aus LG Dresden, 05.09.2011 - 5 Qs 59/11
Außerdem stellt die Durchsuchung bei einem Unverdächtigen erhöhte Anforderungen an die Prüfung der Verhältnismäßigkeit, da der Unverdächtige durch sein Verhalten aus der Sicht der Ermittlungsbehörde in keiner Weise Anlass zu den Ermittlungsmaßnahmen gegeben hat (BVerfG NJW 2007, 1804 (1805)). - BVerfG, 11.07.2008 - 2 BvR 2016/06
Durchsuchung von Kanzleiräumen eines Rechtsanwalts in einem strafprozessualen …
Auszug aus LG Dresden, 05.09.2011 - 5 Qs 59/11
Richtet sich die Maßnahme - wie vorliegend - gegen einen Berufsgeheimnisträger, ist in die Abwägungsüberlegung überdies einzubeziehen, dass die Maßnahme neben den Grundrechten der Mandanten das Gemeininteresse an einer wirksamen Rechtspflege berührt (BVerfG NJW 2009, 281), weshalb zusätzlich erhöhte Anforderungen an die Auffindewahrscheinlichkeit und an die Bedeutung des potenziellen Beweismittels für das Ermittlungsverfahren zu stellen sind.